Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen der pr-agentur take TECKST Claudia Kreller und dem Kunden. Sie gelten insbesondere für alle zukünftigen Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich auf diese Geschäftsbedingungen Bezug genommen wird.

Die Geschäftsbedingungen regeln den gesamten Geschäftsverkehr zwischen der pr-agentur take TECKST Claudia Kreller und dem Kunden abschließend, insbesondere werden Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden nicht Vertragsbestandteil und zwar unabhängig, ob sie gegenüber diesen Bedingungen abweichende oder ergänzende Bedingungen enthalten.

§ 2 Auftrag

(1) Umfang und Bedingungen des Auftrags ergeben sich aus den schriftlichen Vereinbarungen zwischen der pr-agentur take TECKST Claudia Kreller und dem Kunden.

(2) Aktualisierungen und Änderungen von Angeboten werden von beiden Parteien schriftlich festgelegt und werden als Zusatzvereinbarung Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen der pr-agentur take TECKST Claudia Kreller und dem Kunden.

(3) Für Projekte, die nicht in einer Vereinbarung enthalten sind, ist ein gesondertes Angebot von der pr-agentur take TECKST Claudia Kreller zu erstellen.

(4) Bei offensichtlichen Schreib-, Druck- und Rechenfehlern im Angebot, in der Auftragsbestätigung, in der Vertragsvereinbarung oder in der Rechnung der pr-agentur take TECKST Claudia Kreller ist die pr-agentur take TECKST Claudia Kreller zur Vertragsanpassung berechtigt. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

(5) Jeder Auftrag wird selbstverständlich individuell behandelt. Der Kunde erhält nach dem Briefing ein entsprechendes Angebot, nach dessen Genehmigung dem Kunden eine Auftragsbestätigung zugeht. Ist dies aus Termingründen nicht möglich, gelten als Berechnungsgrundlage die allgemein gültige Honorar-Richtlinien bzw. Kontaktberichte, Telefonnotizen oder auch elektronische Dokumente.

§ 3 Sonderleistungen

Die pr-agentur take TECKST Claudia Kreller ist berechtigt, bei Projekten, (beispielsweise Anzeigenaufträgen) deren Rechnungsvolumen 2.000,00 EUR überschreitet, die Rechnung des Lieferanten dem Kunden sofort in Rechnung und sofort zur Zahlung fällig zu stellen.

§ 4 Preise

Die in einer Auftragsbestätigung, in einer Vertragsvereinbarung oder in einem eventuellen Angebot gerechneten Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 5 Rechnungsstellung

Rechnungen werden nach Abschluss eines Auftrags erstellt. Bei Aufträgen, deren Laufzeit von Auftragserteilung bis Abschluss mehr als 6 Monaten in Anspruch nehmen, kann die pr-agentur take TECKST Claudia Kreller Rechnungen A-Conto-Zahlungen in Höhe von bis zu 70 Prozent des Gesamtauftragsvolumens stellen.

Bei Aufträgen, deren Auftragssumme 1.500,00 EUR übersteigt, kann die pr-agentur take TECKST Claudia Kreller Abschlagszahlungen über erbrachte Teilleistungen fordern.

§ 6 Zahlung

Der Kunde stellt sicher, dass die Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungseingang erfolgt. Wird das Zahlungsziel überschritten, hat die pr-agentur take TECKST Claudia Kreller das Recht, ab diesem Zeitpunkt auch ohne Mahnung Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.

Sollte der pr-agentur take TECKST Claudia Kreller höherer Schaden entstehen, kann sie diesen darüber hinausgehenden Schaden fordern.

Zur Aufrechnung und Zurückhaltung mit gleichartigen Forderungen ist der Kunde nur für Forderungen berechtigt, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Für ungleichartige Forderungen ist ein Zurückbehaltungsrecht beschränkt auf Forderungen des Bestellers aus demselben Vertragsverhältnis.

Tritt nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden ein oder wird die pr-agentur take TECKST Claudia Kreller eine vorher eingetretene Verschlechterung der Vermögensverhältnisse erst nach Vertragsschluss bekannt, so ist die pr-agentur take TECKST Claudia Kreller berechtigt, nach eigener Wahl entweder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu fordern.

§ 7 Eigentumsvorbehalt und Vorbehalt von Rechten

(1) Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der pr-agentur take TECKST Claudia Kreller. Der Kunde darf die mit dem Eigentumsvorbehalt behaftete Ware im Rahmen seines ordentlichen Geschäftsbetriebes verarbeiten oder veräußern, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet.

Im Fall einer Veräußerung tritt der Kunde hiermit seine Zahlungsforderung gegenüber seinem Kunden aus der Veräußerung dieser Ware an die pr-agentur take TECKST Claudia Kreller ab. Die Agentur nimmt diese Abtretung an.

(2) Die von der pr-agentur take TECKST Claudia Kreller erstellten, be- und weiterbearbeiteten Sammlungen von Daten, Verteilern und Datenbankwerke (z. B. Adresslisten) stehen - auch nach einer Vertragsbeendigung - urheberrechtlich im Eigentum der pr-agentur take TECKST Claudia Kreller.

(3) Sämtliche Rechte an den Vorarbeiten, wie z. B. Entwürfen und Konzeptionen sowie den sonstigen Arbeitsergebnissen der Agentur, insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte und das Eigentum, verbleiben bei der Agentur, auch nach Aushändigung der Arbeitsergebnisse an den Auftraggeber, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich übertragen wurden.

§ 8 Abtretung und Übertragung von Rechten

Die Abtretung von Ansprüchen, die dem Kunden aus der Geschäftsbeziehung mit der pr-agentur take TECKST Claudia Kreller entstehen, wird ausgeschlossen.

Die Abtretung von sonstigen Rechten oder der Übertragung von Pflichten aus einer Vertragsvereinbarung bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung der jeweils anderen Vertragspartei.

§ 9 Haftung und Haftungsbegrenzungen

(1) Die pr-agentur take TECKST Claudia Kreller haftet nur insoweit, als die Agentur die allgemeinen wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen beachtet und eventuell bestehende Persönlichkeitsrechte sowie Schutzrechte Dritter, die der pr-agentur take TECKST Claudia Kreller bekannt sind, wahren wird. Zu seiner weitergehenden Überprüfung ist die pr-agentur take TECKST Claudia Kreller nicht verpflichtet.

(2) Die pr-agentur take TECKST Claudia Kreller übernimmt nicht die Haftung für die Richtigkeit von Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden.

(3) Die pr-agentur take TECKST Claudia Kreller haftet nicht für Schäden einschließlich Folgeschäden, soweit Dritte (Redaktionen, Journalisten, etc.) die ihnen von der pr-agentur take TECKST Claudia Kreller zur Verfügung gestellten Informationen oder Materialien verändern oder verfälschen. Derartige Dritte sind weder Erfüllungs- noch Verrichtungsgehilfen der pr-agentur take TECKST Claudia Kreller.

(4) Die pr-agentur take TECKST Claudia Kreller haftet nicht für Verzögerungen, die auf eine Säumnis oder Verzögerung des Kunden zurückzuführen sind. Die pr-agentur take TECKST Claudia Kreller haftet ebenfalls nicht, soweit Schäden auf eine Pflichtverletzung des Kunden zurückzuführen sind.

(5) Die pr-agentur take TECKST Claudia Kreller haftet nicht für Versäumnisse oder eine verspätete Erfüllung von Vertragspflichten, wenn diese auf Ursachen höherer Gewalt oder auf Ursachen, auf die Agentur pr-agentur take TECKST Claudia Kreller keine Einflussmöglichkeit hat, zurückzuführen sind.

(6) In diesen Fällen stellt der Kunde die pr-agentur take TECKST Claudia Kreller auch gegenüber Ansprüchen Dritter von der Haftung frei.

(7) Schadensersatzansprüche gegenüber der pr-agentur take TECKST Claudia Kreller sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Agentur für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens.

Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüche Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden.

Die Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens der Agentur entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Agentur.

(8) Der Kunde haftet für die Genauigkeit und die Richtigkeit der schriftlich gelieferten Informationen.

(9) Der Kunde haftet für die Schäden und Folgeschäden, die aus mindestens fahrlässiger Verletzung seiner vertraglichen Verpflichtungen entstehen und wird die pr-agentur take TECKST Claudia Kreller insoweit auch gegenüber Ansprüchen Dritter freistellen.

Bedient sich der Kunde zur Erfüllung seiner Pflichten weiterer Personen, so haftet der Kunde auch für deren Fehler wie für eigene.

§ 10 Nebenabreden/Unwirksamkeit

Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden.

Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine gültige Vereinbarung zu treffen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der Unwirksamen soweit wie möglich entspricht.

§ 11 Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen ist der Geschäftssitz der pr-agentur take TECKST Claudia Kreller. Der Gerichtsstand ist ausschließlich mit dem Sitz der Agentur vereinbart.

Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber kein Kaufmann ist. Zwischen den Parteien gilt zwingend das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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Stand: 11.04.2014 (PDF, 58,4KiB)